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Die Bescheinigung Arbeitsministeriums, Gesetz n°276/2003:   1344/RS - 15.01.07

PERSONALSUCHE UND AUSWAHL

FIRMENBERATUNG - HUMAN RESOURCES CONSULTING

       
 
 
 

 
  Pflichtkodex „Fortschrittliche und innovative Dienstleistung“
  Pflichtkodex unter Ministerieller Zulassung
 

Studio Marchi hat zusammen mit anderen Personalberatungsfirmen aus der Vereinigung „Fortschrittlicher und innovativer Dienstleister“, Bereich Unternehmensberatung, die auch Mitglieder des Industrieverbandes der Provinz Verona sind, zur Umsetzung der sogenannten „Charta der Werte“ beigetragen. Es handelt sich dabei um einen Verhaltenskodex in der Unternehmensberatung, den Studio Marchi sorgfältig und aus Überzeugung befolgt.

 

Studio Marchi arbeitet auch nach den Bestimmungen von ASSORES , einem Verband Italienischer Personalberatungsfirmen. http://www.assores.it

 

Unsere Gesellschaft hat die Zulassung im Register des Italienischen Arbeitsministeriums erhalten, unter 276/2003: Prot. nr. 1344/RS vom 15/01/2007. Zugleich wurden wir unter Sektion IV im Register der Arbeitsagenturen eingetragen. Die Verpflichtung zur Registrierung beim Italienischen Arbeitsministerium dient dem Schutz von Auftraggebern und Vermittlungskandidaten.

 

Ohne diese ministerielle Zulassung ist die Personalberatung verboten und wird strafrechtlich verfolgt.